345 euro heizkostenzuschuss 2
Auszubildende und Studierende in Berlin können künftig Zuschüsse für ihre Heizkosten erhalten. Die Heizkostenzuschussverordnung sei dahingehend geändert worden, teilte der Senat am Mittwoch mit. Anspruch auf den zweiten Heizkostenzuschuss von einmalig Euro haben laut Senat unter bestimmten Voraussetzungen nun auch Personen, die im Zeitraum zwischen dem 1. September und dem Dezember mindestens einen Monat Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Bafög oder einen Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG erhalten haben. Die hohen Energiekosten treffen Studierende besonders hart, sagte Bildungsministerin Stark-Watzinger - im November. Dreieinhalb Monate später und kurz vor dem Ende des Winters können Studierende nun einen Zuschuss beantragen. Eine Antragsstellung sei daher nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolge weitestgehend automatisiert und werde nun nach der Regelung der Zuständigkeit sehr zeitnah erfolgen. Darüber hinaus teilte der Senat mit, dass die Anträge von Viele Antragsteller haben die Einmalzahlung von Euro demnach auch schon erhalten.
345 Euro Heizkostenzuschuss 2: Wie Sie Ihren Anspruch geltend machen können
September und Dezember mindestens einen Monat BAföG oder Wohngeld bezogen. Bei den Eltern wohnende Studierende egal ob mit oder ohne BAföG können selbst nicht profitieren. Wer BAföG bezieht, zunächst mit den Wohngeld-berechtigten Eltern gewohnt hat und innerhalb des genannten Zeitraums in eine eigene Wohnung bzw. Auch wer in den genannten Monaten Auslands-BAföG bezieht, hat Anspruch auf den Zuschuss. Zuständig für die Auszahlung ist dann das entsprechende Auslands-BAföG-Amt. Ausgeschlossen ist der doppelte Bezug : Wer im genannten Zeitraum sowohl BAföG als auch Wohngeld bezogen hat, hat nur Anspruch auf einen Zuschuss — immerhin auf den höheren: Den für Wohngeld-Empfänger:innen. Ursprünglich sollte es nur Zuschüsse für Wohngeldbezieher:innen geben, am September hat das Bundeskabinett aber die erneute Berücksichtigung von Studierenden und Azubis verkündet, so wurde das dann auch im Bundestag beschlossen. Der Heizkostenzuschuss wird pauschal gewährt, unabhängig von der realen Höhe der Heizkosten. Wie schon beim ersten Heizkostenzuschuss ist kein Antrag nötig , die BAföG-Ämter bzw.
| Neue Regelungen für den Heizkostenzuschuss 2023: 345 Euro für alle Betroffenen | Wann wird der Zuschuss ausgezahlt? Ja, wie schon beim ersten in bestimmten Fällen. |
| Der Heizkostenzuschuss 2: 345 Euro zur Senkung Ihrer Heizkosten | Mit dem ersten Heizkostenzuschlag von Euro für Auszubildende und Studierende reagierte die Bundesregierung auf den starken Anstieg der Energiekosten. Nun gibt es einen weiteren Heizkostenzuschlag von Euro. |
Neue Regelungen für den Heizkostenzuschuss 2023: 345 Euro für alle Betroffenen
Mit dem ersten Heizkostenzuschlag von Euro für Auszubildende und Studierende reagierte die Bundesregierung auf den starken Anstieg der Energiekosten. Nun gibt es einen weiteren Heizkostenzuschlag von Euro. Insgesamt sollen circa zwei Millionen Haushalte vom zweiten Heizkostenzuschuss profitieren. Den Heizkostenzuschuss erhält, wer Wohngeld bekommt sowie Auszubildende und Studierende, die BAföG oder andere staatliche Leistungen wie das AFBG beziehen. Entscheidend für den Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss ist, dass die jeweilige Förderung für mindestens einen der Monate von September bis Dezember bewilligt wurde. Wer erhält den zweiten Zuschuss? Ab wann tritt der Beschluss in Kraft? Was gilt es, bei der Antragstellung zu beachten? Mehr dazu lesen Sie in unseren FAQ. Das Gesetz zum ersten Heizkostenzuschuss ist am 1. Juni in Kraft getreten. Darin enthalten ist der erste Heizkostenzuschuss in Höhe von Euro. Dieser wird für AFBG-Geförderte zurzeit ausgezahlt. Der zweite Heizkostenzuschuss wurde nun zunächst vom Bundeskabinett beschlossen.
Der Heizkostenzuschuss 2: 345 Euro zur Senkung Ihrer Heizkosten
Die Höhe des Zuschusses hängt letztlich ab von der Zahl der Haushaltsmitglieder. Wer alleine wohnt, bekommt Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied gibt es Euro. Die kurze Antwort lautet: Weil Deutschland noch nicht digital ist. Die lange Antwort: Die bisherigen Versuche, den Bürgern gezielt Zuwendungen zukommen zu lassen, lösten jedes Mal einen riesigen Aufwand aus. Gesetze mussten erlassen, ganze Auszahlungsplattformen programmiert werden und Anträge waren auch nötig. Dafür müssten allerdings die auf verschiedenen Servern in unterschiedlichen Dateiformaten liegenden Daten der Ämter von Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen irgendwie zusammengeführt werden. Das ist nicht absehbar und wird vielleicht auch grundsätzlich am Datenschutz scheitern. Der Deutsche wittert überall Gefahren, auch dort, wo keine sind. Also werden wir es ertragen müssen, dass es noch lange umständlich bleibt. Für die Heizkostenzuschüsse bedeutet das: Die Daten der Studenten mit BAföG-Bezug haben die Studentenwerke, deshalb ist hier kein Antrag nötig.